Teilnahmebedingungen,

Reglement & AGB

 
Für die Alpen Challenge Lenzerheide startberechtigt sind alle Personen, die bis zum Renntag das 16. Lebensjahr (Kurzstrecke) oder das 18. Lebensjahr (Langstrecke) vollendet haben sowie gesund und ausreichend trainiert sind, die Herausforderung eines Radmarathons in den Alpen anzunehmen. Der Teilnehmern versichert, dass er sich einem ärztlichen Gesundheitscheck unterzogen hat. Der Teilnehmer versichert, dass er keine Dopingmittel (siehe auch Informationen von Antidoping Schweiz unter www.antidoping.ch) einnimmt oder eingenommen hat, das angegebene Geburtsjahr korrekt ist und die zugeteilte Startnummer an keine andere Person weitergeben wird.
 
Ein Teilnehmer gilt als angemeldet, wenn er die Teilnahmebedingungen und das Reglement der Alpen Challenge Lenzerheide über die Online-Anmeldung oder per Unterschrift anerkannt hat und seinen Startplatz bezahlt hat. Kosten, die durch die verspätete Zahlung des Startgeldes oder Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Im Falle einer Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, es sei denn der Veranstalter hat die Nichtteilnahme zu vertreten.
 
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle und andere unvorhergesehene Ereignisse während der Veranstaltung. Der Teilnehmer hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er für Schäden in der Schweiz und Italien haftpflichtversichert ist.
 
Ist der Veranstalter ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern. Der Veranstalter der Alpen Challenge Lenzerheide haftet nicht für nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder von seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Sach- oder Vermögensschäden.
 
Die Strecken der Alpen Challenge Lenzerheide sind nicht für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz (bzw. die Codice della Strada in Italien) ist auf der gesamten Strecke einzuhalten. Auf der gesamten Strecke der Alpen Challenge gilt das Rechtsfahrgebot. Zu ihrer Sicherheit werden die Teilnehmer der Alpen Challenge duch Mitarbeiter der Veranstalter auf Motorrädern und mit Fahrzeugen begleitet. Den Weisungen des Personals der Veranstalter sowie der Verkehrsbehörden ist unverzüglich und ausnahmslos Folge zu leisten. Bei zu ahndenden Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz der Schweiz und die Codice della Strada in Italien ist der Veranstalter berechtigt, die persönlichen Daten der betroffenen Teilnehmer an die Behörden weiterzuleiten.
 
Auf der Strecke der Alpen Challenge gibt es in Surava und La Punt einen Bahnübergang. Bei rotem Lichtsignal ist ein Überfahren der Bahngleise verboten und führt ausnahmslos und sofort zur Disqualifikation.
 
Bei unsportlichem oder andere Teilnehmer gefährdendem Verhalten wird der Teilnehmer disqualifiziert und von der weiteren Teilnahme an der Alpen Challenge ausgeschlossen. Die Organisatoren behalten sich vor, Teilnehmer aus der Wertung zu nehmen, die einen Kontrollpunkt nicht bis zur entsprechenden Schlusszeit erreichen oder offensichtlich nicht mehr im Zeitrahmen erreichen können. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er disqualifiziert wird, wenn er die offizielle Strecke verlässt, abkürzt oder während des Wettkampfes Fahrzeuge oder technische Hilfsmittel benutzt.
 
Die Ausgabe der Startnummer erfolgt vor Ort und nur persönlich gegen Vorlage eines Lichtbildausweises oder mit einer schriftlichen Vollmacht. Die Startnummern (Lenkernummer, Startnummer) sind jederzeit sichtbar an den vom Veranstalter vorgesehenen Stellen zu tragen. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er disqualifiziert wird, wenn er die offizielle Startnummer verändert, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich macht und wenn er sich von anderen Personen, die nicht selbst als gemeldete Teilnehmer der Alpen Challenge Lenzerheide teilnehmen, begleiten lässt.
 
Eine Zeitnahme ist nur mit Transponder möglich, der ebenfalls gemäss den Vorgaben des Veranstalters während des gesamten Rennens mitzuführen ist.
 
Der Start für die Alpen Challenge erfolgt in Startblöcken und bei Bedarf bis zur Freigabe des Rennens neutralisiert. Während dieser Phase ist ein Überholen nicht zulässig. Die Startblöcke werden bei gut fahrbahrer aber gemässigter Geschwindigkeit durch Motorräder begleitet und abgesichert. Die Einteilung in die Startblöcke ist verpflichtend. Ein Start aus einem anderen als dem eingeteilten Startblock führt zur Disqualifikation. Ein begründeter Startblock-Wechsel ist ausschliesslich nach Rücksprache mit der Rennleitung (team@alpenchallengelenzerheide.ch) möglich. Abgesehen vom ersten Startblock (A), der mit Brutto-Zeit (ab Startschuss) gewertet wird, erhalten alle anderen Startblocke eine Nettozeitnahme (ab Überfahren der Startlinie). Für die Top-Ten der Gesamtwertung der Männer sowie für die Top-Drei der Gesamtwertung der Frauen gilt die Reihenfolge des Zieleinlaufes.
 
Für beide Strecken gibt es eine Teamwertung. Als Team werden Fahrerinnen und Fahrer unabhängig vom Geschlecht gewertet, so lange ihr Team-, Vereins- oder Clubname identisch ist. Für eine eindeutige und übereinstimmende Schreibweise sind die Teammitglieder verantwortlich. Ein Team besteht aus mindestens drei Pesonen, die Wertung erfolgt durch Addition der Fahrzeiten. Pro Verein oder Club gibt es nur ein Team pro Strecke, unabhängig von der Zahl der Teilnehmer (sofern mindestens drei das Ziel erreichen). Eine gesonderte Anmeldung für die Teamwertung ist nicht erforderlich. Die Teams werden voraussichtlich in der Rennwoche zugeteilt und dann auch entsprechend auf der Startliste der Alpen Challenge gelistet. Eine Änderung oder Anpassung der Teams und Teamnamen nach dem Start ist nicht zulässig.
 
Die Teilnahme an der Alpen Challenge mit der Startnummer und/oder dem Transponder eines anderen Teilnehmers führt zur Disqualifikation.
 
Begleitfahrzeuge sind auf der Strecke der Alpen Challenge nicht zugelassen. Das Begleiten von Teilnehmern mit dem Auto oder anderen Fahrzeugen führt zur Disqualifikation des Teilnehmers.
 
Das Entsorgen von Abfällen jeglicher Art auf und neben der Strecke mit Ausnahme an den dafür vorgesehenen Punkten im Bereich der Labestationen ist verboten und führt zur Disqualifikation.
 
Auf der Langstrecke der Alpen Challenge gilt Lichtpflicht. Sowohl im Anstieg zum Splügenpass und im Bereich der Viamalaschlucht als auch und zwischen Thusis und Tiefencastel gibt es Tunnel, daher müssen alle Teilnehmer der Langstrecke Licht mitführen und im Bereich der Tunnel auch nutzen. Die Lichtpflicht ist Auflage der Behörden für die Alpen Challenge. Die Verantwortlichen behalten sich Kontrollen vor.
 
Bei schlechter Witterung oder anderen vom Veranstalter nicht zu verantwortenden äusseren Einflüssen behält sich der Veranstalter eine Veränderung oder Verkürzung der Strecke sowie eine Anpassungen der Zeitlimits vor. Bei Gefahr behalten sich die Veranstalter und Behörden ausserdem eine Absage oder einen Abbruch der Veranstaltung vor.
 
Bei Abbruch oder Absage der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt oder durch die Behörden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Bei Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer besteht ebenfalls kein Anspruch auf eine Rückzahlung des Startgeldes. Eine Übertragung des Startplatzes auf einen anderen Teilnehmer ist nicht möglich.
 
Die Anmeldung für die Alpen Challenge Lenzerheide erfolgt online über die offizielle Maske des Veranstalters oder seines Zeitnehmers Datasport, Datasport AG, Bolacker 1, 4563 Gerlafingen, Schweiz, Telefon +41 32 321 44 11, www.datasport.com, www.datasport.com/de/datenschutzerklaerung und zu den Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen (AVB) von Datasport (www.datasport.com/de/allgemeine-vertrags-und-nutzungsbedingungen).
 
Mit der Anmeldung zur Alpen Challenge Lenzerheide erklärt sich der Teilnehmer mit der Nutzung seiner Adressdaten zur Abwicklung der Veranstaltung einverstanden. Mit der Anmeldung zur Alpen Challenge Lenzerheide erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls damit einverstanden, dass die bei der Veranstaltung von ihm entstandenen Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews in Radio, Fernsehen, Werbung oder Büchern sowie Print- und Onlineprodukten und sozialen Medien ohne Vergütungsanspruch genutzt werden dürfen.
 
Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Veröffentlichung seines Namens, Wohnortes und Jahrgangs auf den offiziellen Start- und Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme.


Ergänzung vom 4. Januar 2022:

Das OK der Alpen Challenge Lenzerheide hat das Ziel, die Alpen Challenge Lenzerheide in jedem Fall und sicher durchzuführen. Das OK folgt dabei den Empfehlungen und Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit BAG sowie Swiss Olympic und Swiss Cycling  und behält sich weitere auf die Alpen Challenge Lenzerheide angepasste Massnahmen zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Voluntari und Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor.  Mit der Anmeldung zur Alpen Challenge Lenzerheide akzeptiert die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die entsprechenden Entscheidungen. Aus persönlich potentiell anderen Einschätzungen der Situation oder Nichtgefallen der Entscheidungen von BAG, Swiss Olympic oder Swiss Cycling oder des OK der Alpen Challenge Lenzerheide lassen sich keinerlei Ansprüche wie Erstattung von Startgeldern, Umbuchungen oder ähnlich ableiten. Dies gilt auch für eine kurzfristige Absage oder Verschiebung der Alpen Challenge Lenzerheide, sollte eine pandemische Situation eine sichere Austragung nicht zulassen. Die Definition, in welcher Form die Austragung sicher ist, obliegt dabei dem OK der Alpen Challenge Lenzerheide.



«Auf der Strasse liegende Kamele werden wie geschlossene Bahnschranken behandelt.» – Aus dem Reglement der Tour of Qatar